Europäische Zentralbank (EZB)

Europäische Zentralbank (EZB)
1. Begriff/Merkmale: Die EZB ist mit Blick auf die dritte und letzte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ( EWWU), die am 1.1.1999 begann, geschaffen worden. Sie ist Teil des  Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das außer ihr aus allen nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten besteht (Art. 105 ff. EGV). Die EZB ist eine in Frankfurt a.M. ansässige Gemeinschaftseinrichtung (kein Organ) und ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Die EZB ist durch die nationalen Zentralbanken mit einem Grundkapital von fünf Mrd. Euro ausgestattet. Darüber hinaus wird die EZB mit Währungsreserven (ausschließlich Währungsbereiche außerhalb der EWWU) im Gegenwert von 50 Mrd. Euro ausgestattet.
- 2. Aufgabe der EZB und des ESZB ist die Festlegung und Ausführung der  Geldpolitik der EU, wobei das Ziel der Preisstabilität gewahrt werden muss. Die EZB hat das ausschliessliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die EZB soll die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU unterstützen, ohne jedoch die Preisstabilität zu beeinträchtigen, wobei versucht wird, die Inflationsrate bei unter 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu halten. Dieses Ziel wird durch Kontrolle der Geldmenge, u.a. durch Festlegung von Leitzinssätzen, und Beobachtung der Preisentwicklung verfolgt. Die EZB ist in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig.
- 3. Seit dem 1.1.2002 haben zwölf EU-Mitgliedstaaten (Stand: März 2004) den Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt und bilden gemeinsam die sog. Euro-Zone.
– (4.) Organe: (1) Direktorium (EZB-Präsident, EZB-Vizepräsident und vier weitere Mitglieder); (2) EZB-Rat (Mitglieder des Direktoriums sowie die Präsidenten der NZBs der teilnehmenden Mitgliedstaaten); (3) Erweiterter Rat (EZB-Päsident, EZB-Vizepräsident und die NZB-Präsidenten aller Mitgliedstaaten).
- 5. EU-Erweiterung: Die Erweiterung der EU im Jahre 2004 bedeutet nicht, dass die neuen Mitgliedstaaten automatisch an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen. Hierfür müssen sie die sog.  Konvergenzkriterien erfüllen. Schon vor ihrem Beitritt konnten sie am  EWS teilnehmen, d.h. ihre Währung an den Euro koppeln. – Weitere Informationen unter www.ecb.int.

Lexikon der Economics. 2013.

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